Allgemeine Geschäftsbedingungen der German Water Systems (GWS)
• Allgemeines
• Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen der German Water Systems (GWS), Helenenburgweg 7-1,
74321,Bietigheim-Bissingen (nachstehend: „Verkäufer“), gegenüber seinen Kunden
betreffend den Verkauf, die Lieferung, Montage und Wartung von GWS
Filteranlagen. Abweichende Vorschriften des Käufers gelten nicht, es sei denn, der
Verkäufer hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Für eine bessere Lesbarkeit
bezeichnet das Wort “Käufer” sowohl männliche, weibliche und diverse
Personengruppen als auch Unternehmen.
• Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl
nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des
Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
• Im Einzelfall mit dem Käufer getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
Geschäftsbedingungen.
• Die Vertragssprache ist deutsch.
• Gerichtsstand ist der Sitz der German Water Systems (GWS), aktuell Bietigheim-
Bissingen, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
• Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der
Verkäufer ist zur Teilnahme an weiteren Streitbelegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
• Vertragsschluss
Die Unterzeichnung der Vertragsformulare durch den Käufer stellt ein Angebot auf
Abschluss eines Vertrages über den Kauf, die Lieferung, Montage und ggf. die
Wartung einer GWS Filteranlage dar. Dieses Angebot wird mit Zugang des durch
den Verkäufer unterzeichneten Vertrages oder einer anderen schriftlichen Zusage des
Verkäufers angenommen.
• Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
• Es gelten die vereinbarten Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche
Umsatzsteuer.
• Der Verkauf sowie die Lieferung, Montage und ggf. die Wartung der GWS
Filteranlage erfolgt auf Rechnung. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsstellung jedoch nicht vor Lieferung und Montage der GWS Filteranlage
bzw. bei Wartungen nicht vor Durchführung der Wartung zu begleichen.
• Kommt ein Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der
Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
• Lieferung und Gefahrübergang einer GWS Filteranlage
• Die bestellte GWS Filteranlage wird, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart,
an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert. Die Lieferfrist wird individuell
vereinbart. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands, aus dem
Lager des Verkäufers.
• Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
• Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
• Die gelieferte GWS Filteranlage und im Rahmen der Wartung eingebaute Filter
bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des
Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, die GWS Filteranlage bis zum
Eigentumsübergang sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Etwaige
Beschädigungen wird er dem Verkäufer unverzüglich anzeigen. Die Gefahr der
Beschädigung und des Untergangs der GWS Filteranlage trägt der Käufer.
• Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises wird der Käufer die GWS Filteranlage
weder verleihen, verkaufen, vermieten, verpfänden noch in sonstiger Weise über
diese verfügen. Für den Fall, dass Dritte beabsichtigen, das Gerät zu pfänden, wird er
den Verkäufer unverzüglich unterrichten. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und
Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der GWS Filteranlage
aufzuwendenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind vom Käufer zu
erstatten.
• Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Bei Mängeln der
Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käfers unberührt, insbesondere sein Recht,
einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises
zurückzubehalten. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
• Wartung der GWS Filteranlage
• Die Wartung umfasst den jährlichen Austausch der Vorfilter, ggf. den Austausch der
Molekularmembran sowie die Kontrolle der gesamten GWS Filteranlage zu dem im
Wartungsvertrag vereinbarten Preis. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer die
Wartung und den Filtertausch in einem digitalen Wartungsheft.
• Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich auf
unbestimmte Zeit, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von einem Monat gekündigt
wird. Im Falle einer Verlängerung des Vertrages auf unbestimmte Zeit, ist dieser
monatlich kündbar.
• Die den Filterwechsel inkludierende Wartungspauschale erhöht sich in regelmäßigen
Abständen, jedoch erstmals nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss des
Wartungsvertrages.
• Gewährleistung und Haftung
• Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter
Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften
zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen
Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b).
• Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer
unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen
Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet)
sowie für die Verletzung von Kardinal pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung
anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verkäufer nicht.
• Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen
Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
• Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls
für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
• Datenschutz
Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe
seiner Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 23.03.2022