Allgemeine Allgemeine Geschäftsbedingungen von German Water Systems (GWS)

• Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die German Water Systems (GWS), Helenenburgweg 7-1, 74321 Bietigheim-Bissingen (im Folgenden: „Verkäufer“), für seine Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Installation und der Wartung von GWS-Filtersystemen erbringt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Begriff „Käufer“ bezieht sich der Lesbarkeit halber auf alle Geschlechter, einschließlich natürlicher Personen und Unternehmen.

• Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates zusteht, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

• Alle im Einzelfall mit dem Käufer getroffenen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

• Die Vertragssprache ist Deutsch.

• Gerichtsstand ist der Sitz der German Water Systems (GWS), derzeit Bietigheim-Bissingen, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlicher Sonderfonds ist. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

• Informationspflicht gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Verkäufer ist weder bereit noch verpflichtet, an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

• Vertragsabschluss: Die Unterzeichnung der Vertragsunterlagen durch den Käufer stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Kauf, die Lieferung, die Installation und gegebenenfalls die Wartung einer GWS-Filteranlage dar. Dieses Angebot gilt mit Eingang des vom Verkäufer unterzeichneten Vertrags oder einer anderen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers als angenommen.

• Preise, Umsatzsteuer und Zahlung.

• Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

• Der Verkauf, die Lieferung, die Installation und gegebenenfalls die Wartung des GWS-Filtersystems werden in Rechnung gestellt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, jedoch nicht vor der Lieferung und Installation des GWS-Filtersystems bzw. im Falle von Wartungsarbeiten nicht vor deren Durchführung.

• Kommt ein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz geltend machen.

• Lieferung und Gefahrenübergang eines GWS-Filtersystems.

• Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, wird das bestellte GWS-Filtersystem an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands ab Lager des Verkäufers.

• Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht mit der Lieferung auf den Käufer über.

• Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

• Das gelieferte GWS-Filtersystem sowie alle im Rahmen von Wartungsarbeiten eingebauten Filter bleiben bis zur Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, das GWS-Filtersystem bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß und sorgfältig zu behandeln. Etwaige Schäden sind dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts des GWS-Filtersystems trägt der Käufer.

 

• Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer das GWS-Filtersystem weder verleihen, verkaufen, vermieten, verpfänden noch anderweitig darüber verfügen. Falls ein Dritter beabsichtigt, die Anlage zu pfänden, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Aufhebung von Pfändungen und Beschlagnahmungen sowie durch die Rückholung des GWS-Filtersystems entstehen, sind vom Käufer zu erstatten.

• Der Käufer hat nur dann ein Aufrechnungsrecht, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Rechte des Käufers unberührt, insbesondere sein Recht, einen dem Mangel entsprechenden Teil des Kaufpreises zurückzuhalten. Darüber hinaus ist der Käufer berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

• Wartung des GWS-Filtersystems.

• Die Wartung umfasst den jährlichen Austausch der Vorfilter, gegebenenfalls den Austausch der Molekularmembran sowie die Überprüfung des gesamten GWS-Filtersystems – alles zu dem im Wartungsvertrag vereinbarten Preis. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer die Durchführung der Wartungsarbeiten und den Filterwechsel in einem digitalen Wartungsprotokoll.

• Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er monatlich gekündigt werden.

• Die Wartungsgebühr, die den Filterwechsel umfasst, erhöht sich in regelmäßigen Abständen, jedoch erstmals erst nach Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss des Wartungsvertrags.

• Gewährleistung und Haftung.

• Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- oder Minderlieferungen sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder fehlerhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall bleiben die besonderen gesetzlichen Bestimmungen über die Erstattung von Aufwendungen bei der Endlieferung neu hergestellter Waren an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 445a, 445b) unberührt.

• Abgesehen von der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Verkäufer haftet ferner für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der oben genannten Pflichten haftet der Verkäufer nicht.

• Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

• Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten.

• Datenschutz Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Letzte Aktualisierung: 23. März 2022